Anmerkung zu Verbrauchern
Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nicht für Lieferungen und Verkäufen an Verbrauchern! Geschäfte bzw. Verträge mit Verbrauchern bestimmen sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag mit der Ortho Medicor AG abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieser AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Ortho Medicor AG.
Die Ortho Medicor AG verkauft ihre Ware auf Grundlage dieser AGB ausschließlich an Unternehmer. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er Unternehmer ist und die Ware nicht zur privaten Nutzung erwirbt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die AGB schließen andere Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden aus. Nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung werden abweichende Bestimmungen und Nebenabreden Bestandteil eines Vertrages.
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt diese die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Unwirksame Bestimmungen werden in keinem Fall von Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt. Anstelle dessen tritt die gesetzliche Regelung ein.
Vertragsschluss, Schriftform
Die Angebote der Ortho Medicor AG sind, wenn nicht anders beschrieben, 30 Tage freibleibend und unverbindlich. Bis zum Verkauf der Ware hat die Ortho Medicor AG das Recht des Zwischenverkaufs oder Änderungen der Liefermöglichkeiten.
Alle Kundenbestellungen sind verbindlich. Mit Erstellung und Zusendung der Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Zusendung der Ware, kommt ein Vertrag zustande.
Für die Angaben in der Bestellung und deren Vereinbarungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der Ortho Medicor AG maßgeblich, sofern der Kunde dieser nicht unverzüglich innerhalb zweier Werktage widerspricht. Diese Vereinbarung gilt auch für mündliche oder telefonische Bestellungen.
Änderungen, Kündigungen, Fristsetzungen, Rücktritterklärungen, Schadenersatz oder Kaufpreisminderung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
Salvatorische Vertragsklausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen eines zustande gekommen Vertrages zwischen der Ortho Medicor AG und dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt mit Rückwirkung diejenige ein, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrages gewollten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Preise und Konditionen
Für alle Lieferungen und Leistungen sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Konditionen maßgeblich.
Alle Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Ortho Medicor AG hat das Recht, Verpackungsmaterial zum Selbstkostenpreis weiter zu berechnen.
Die genannten Warenpreise gelten ab Lager. Der Versand von Waren an den Kunden und/oder im Auftrag des Kunden an Dritte erfolgt daher grundsätzlich unfrei. Die Wahl der Versandart ist ausdrücklich der Ortho Medicor AG vorbehalten. Insbesondere etwa anfallende Expresskosten sind unabhängig vom Warenwert unfrei. Es wird keine Gutschrift erteilt für Differenzen zwischen Fracht- und Expressgutkosten.
Erhöht sich zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Lieferung der gesetzliche Umsatzsteuersatz, so wird dieser weiterberechnet.
Lieferung + Liefertermin
Die von der Ortho Medicor AG in den Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine und -fristen sind ca.-Termine. Die genannten Fristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Dennoch ist eine Zeitüberschreitung von bis zu 3 Wochen möglich.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauftermin das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Ortho Medicor AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
Nach Erhalt der Ware hat der Kunde die Pflicht den Lieferschein unverzüglich zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind der Ortho Medicor AG unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die gelieferte Ware und Menge als anerkannt.
Kommt es zu Lieferverzögerungen durch behördliche Maßnahmen oder höherer Gewalt, so kann die angemessene Verlängerung der Lieferung nicht zulasten der Ortho Medicor AG gehen.
Die Ortho Medicor AG weist darauf hin, dass sie für die Lieferung ihrer Produkte auf die Lieferungen ihrer Lieferanten angewiesen ist. Kommt es trotz eines korrekten Vertrages zwischen der Ortho Medicor AG und seinen Lieferanten zu einem erheblichen Verzug der Lieferung der bestellten Ware und ist es für die Ortho Medicor AG absehbar, dass sie die Lieferfristen gegenüber dem Kunden nicht einhalten kann, so kann die Ortho Medicor AG von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Eine Haftung oder ein Schadenersatz sind ausgeschlossen. Die nicht richtige oder verspätete Lieferung ist nach Kenntnisnahme unverzüglich dem Kunden mitzuteilen.
Versand + Gefahrübergang
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk und im Auftrag des Kunden und dessen Kosten und Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn die Ortho Medicor AG die Kosten der Belieferung trägt. Versandart und Versandweg sowie die Verpackung werden nach besten Wissen von der Ortho Medicor AG bestimmt.
Sofern keine besonderen Absprachen oder gesetzlichen Bestimmungen vorliegen, wird die Ware grundsätzlich unversichert versendet. Auf Wunsch des Kunden und zu dessen Kosten und Gefahr kann die Ortho Medicor AG eine Transportversicherung abschließen. Bei der Auswahl des Transportversicherers haftet sie nur für die eigen übliche Sorgfalt.
Offensichtliche Verluste oder Beschädigungen beim Transport sind vom Kunden auf der Frachtquittung mit einem entsprechenden Vorbehalt zu vermerken. Weiterhin sind sie unverzüglich schriftlich gegenüber dem Transporteur anzuzeigen. Alle für die Wahrung der Rechte des Auftraggebers notwendigen Schritte sind sofort vom Kunden einzuleiten. Verluste oder Beschädigungen durch den Transport sind der
Ortho Medicor AG unverzüglich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von einer Woche.
Beschädigungen oder Verluste durch den Transport entbinden den Kunden nicht von der vollen Zahlung des Kaufpreises an die Ortho Medicor AG.
Der Kunde tritt in dem Umfang, in dem die Ortho Medicor AG gegenüber dem Kunden fällige Zahlungsforderungen wegen der transportierten Ware besitzt, im Voraus alle Ansprüche gegenüber Dritten, die aufgrund einer Beschädigung oder des Verlustes beim Transport entstehen, an die Ortho Medicor AG ab. Dies gilt auch für Ansprüche aus einer Transportversicherung.
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang rein netto ohne jeden Abzug fällig. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Reparaturrechnungen sind ebenfalls sofort rein netto ohne Abzug zu zahlen.
Für die Erfüllung, die Rechtzeitigkeit der Zahlung und den Anfall von eventuell vereinbarten Skonti ist der Eingang auf dem Bankkonto der Ortho Medicor AG maßgeblich. Schecks, Wechsel oder Barzahlungen sind nicht möglich.
Sobald der Kunde nach Ablauf der Fälligkeit einer Rechnung eine Mahnung erhält und dieser nicht unverzüglich mit einer Zahlung nachkommt, ist der Kunde im Verzug.
Bei Verzug des Kunden ist die Ortho Medicor AG berechtigt eine Verzinsung auf den ausstehenden Betrag von 10 % über den Basiszinssatz zu erheben und zusätzlich 5 Euro für jedes Mahnschreiben zu verlangen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen und Bedingungen, Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens hinsichtlich des Vermögens des Kunden oder Eintreten oder Bekanntwerden sonstiger Umstände, die dessen Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, werden alle Forderungen der Ortho Medicor AG gegen den Kunden sofort fällig. Ausstehende Lieferungen werden nur noch gegenüber einer Vorauszahlung abgewickelt.
Qualität und Mängel
Alle Produktangaben in den Prospekten und auf den Webseiten wie Maße, Leistungsbeschreibungen sowie Angaben über die Beschaffenheit dienen ausschließlich zu der Spezifikation der Waren. Es handelt sich insoweit nicht um die Zusicherung von Eigenschaften, die Gegenstand einer Garantie sind.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß und auf seine Kosten zu untersuchen. Dabei festgestellte Produktmängel, Falschlieferungen oder Mindermengen sind der Ortho Medicor AG innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Werden die Mängel aus mangelnder Sorgfaltspflicht des Kunden nicht rechtzeitig bei der Ortho Medicor AG angezeigt, so ist der Kunde nicht mehr berechtigt Mängelansprüche geltend zu machen. Wenn die Überprüfung einer Mängelanzeige ergibt, dass keine Mängel vorliegen, so kann die Ortho Medicor AG alle mit der Überprüfung in Zusammenhang stehenden Kosten dem Kunden gegenüber geltend machen.
Qualitätsmängel bei einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.
Die Beseitigung von Mängeln durch die Ortho Medicor AG stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar. Sie erfolgen stets aus Kulanz und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage.
Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Bedienung, gewöhnliche Abnutzung oder Korrosion entstanden sind, sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen.
Mängelansprüche verjähren in 1 Jahr ab Auslieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz, insbesondere das Produkthaftungsgesetz, unabdingbare längere Fristen vorschreibt
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Tilgung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Ortho Medicor AG. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ware weder weiterverkaufen, verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
Rücknahme von Waren
Die Ortho Medicor AG ist in keinem Fall (außer bei Mängel) verpflichtet, Waren zurückzunehmen. Eine Rücknahme von Waren bedarf immer einer schriftlichen Zustimmung und erfolgt immer freiwillig und auf Kulanz.
Wenn die Ursache der Rücknahme von Waren auf Seite des Kunden liegt, so erfolgt die Rücknahme unter dem Vorbehalt, dass die Ware einwandfrei und wieder verkäuflich ist.
Eine Rückvergütung der zurückgenommenen Ware ist abhängig von der Beschaffenheit und Wiederverkaufsfähigkeit der Ware,
Transport und Verpackungskosten, die für die freiwillige Rücknahme von Waren entstehen, hat ausschließlich der Kunde zu tragen.
Konsignation und Mietsiebe zur Erprobung:
Alle Waren, die die Ortho Medicor AG den Kunden in Konsignation oder zur Mietstellung zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum der Ortho Medicor AG und dürfen nicht an Dritte weiterverliehen oder verkauft werden.
Der Kunde bzw. Mietnehmer verpflichtet sich, die Waren zu jederzeit abholbereit bereitzustellen. Der Rücktransport der Waren erfolgt auf Kosten des Kunden bzw. Mietnehmer.
Der Kunde bzw. Mietnehmer haftet für den Verlust und für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Ware entstehen.
Mietsiebe und Implantate werden immer in Eigenverantwortung des Anwenders genutzt. Für Schäden gegenüber Dritten, die durch die Anwendung der Waren durch den Kunden bzw. Mietnehmer entstehen, kann die Ortho Medicor AG nicht haftbar gemacht werden.
Rückruf
Die Ortho Medicor AG ist verpflichtet, bei benannten Produktmängeln durch den Hersteller umgehend einen Produktrückruf zu veranlassen und bereits in der Auslieferung befindlichen Ware zu stoppen. Eine Erstattung der zurückgerufenen Ware erfolgt nach Rücksprache mit dem Kunden entweder als Rückerstattung des Kaufpreises oder als Ersatzlieferung.
Haftung
Die Haftung der Ortho Medicor AG nach Vertrag und Gesetz ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.
Ein Haftungsausschluss der Ortho Medicor AG gilt nicht für:
– Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
– Sofern die Ortho Medicor AG nach zwingenden Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes haftet.
– In Fällen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Einhaltung deutscher Vorschriften
Alle Produkte von der Ortho Medicor AG verkauften Produkte entsprechen den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenen Verbindlichkeiten einschließlich Zahlungen ist Hildesheim.
Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, Informationen über das technische und kommerzielle Wissen der Ortho Medicor AG, welches ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng geheim zu halten und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Sie gilt darüber hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren nach ihrer Beendigung. Sie bezieht sich nicht auf öffentlich bekanntes oder dem Kunden bekanntes Wissen, welches ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung bekannt geworden ist. Die Geheimhaltungsverpflichtung greift auch nicht, wenn der Kunde aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung verpflichtet ist, das von der Ortho Medicor AG erlangte Wissen offen zulegen. Der Kunde ist verpflichtet, mögliche Rechtsbehelfe gegen entsprechende behördliche oder gerichtliche Anordnungen auszuschöpfen.